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Fallstudie · Fachwerkbau · Sontra-Berneburg

Denkmalgeschützte Fachwerkscheune Sontra.

Zustandsbeurteilung Drohne + 3D-Modell Schadenskartierung Fachwerk · Naturstein · Holz Sontra-Berneburg · Hessen

Bauliche Zustandsbeurteilung einer historischen Fachwerkscheune — Drohnenbefliegung, 3D-Modell, Schadenskartierung in vier Ansichten. Ergebnis: klare, belegbare Einschätzung. Keine Beschönigung.

4 Kartierte Fassadenansichten
9 Schadenskategorien
3 Baukonstruktionen untersucht
346 k€ Kostenschätzung Drittgutachten
Denkmalgeschützte Scheune Sontra-Berneburg
01 Aufgabe
01 · Objekt & Aufgabe

Erhaltungsfähig — oder nicht?

Eine denkmalgeschützte Fachwerkscheune in Sontra-Berneburg, Berneburger Straße 11, gibt seit Jahren Anlass zur Sorge. Provisorische Notabdeckungen aus Wellblech, sichtbare Verformungen im gesamten Baukörper, fehlende Gefachfüllungen — der äußere Befund war eindeutig. Die Frage des Eigentümers lautete: Ist eine Sanierung noch möglich?

Beauftragt wurde eine bauliche Zustandsbeurteilung mit dem expliziten Ziel, die Erhaltungsfähigkeit des Gebäudes objektiv festzustellen. Keine Sanierungsplanung, keine Maßnahmenempfehlung — nur die sachliche Einordnung des Ist-Zustands.

02 Methodik
02 · Vorgehen

Drohne, 3D-Modell, Vor-Ort-Befundung.

Die Untersuchung kombiniert digitale Erfassungsmethoden mit handwerklicher Inaugenscheinnahme. Nicht zugängliche oder verdeckte Bauteile wurden als solche dokumentiert — eine methodisch notwendige Abgrenzung, die spätere Fehleinschätzungen verhindert.

1

Drohnenbefliegung

Vollständige Außenerfassung aller Fassaden, auch nicht zugängliche Dachbereiche

2

3D-Modellierung & Orthofoto

Photogrammetrische Verarbeitung zu maßstabsgerechten Planunterlagen als Kartierungsgrundlage

3

Systematische Schadenskartierung

Vier Ansichten, neun Kategorien, farbcodiert in DIN A3-Planformat — Holzkonstruktion, Natursteinmauerwerk, Gefache

4

Fachliche Abstimmung

Berücksichtigung der Stellungnahme eines Restaurators im Zimmererhandwerk und eines Holzbauunternehmens (Holzbau Gunkel, 2024)

03 Schadensbild
03 · Ergebnis

Drei Baukonstruktionen. Alle kritisch.

Das Schadensbild des dreigeschossigen Gebäudes ist umfassend. Es betrifft nicht einzelne Bereiche, sondern alle drei Konstruktionsebenen gleichzeitig — und die Schäden verstärken sich gegenseitig.

Holzkonstruktion H1

Durchfeuchtung / Fäulnis

Flächige Fäulnisprozesse an Sparren, Pfetten, Schwellbalken — jahrelange unkontrollierte Bewitterung

Holzkonstruktion H2

Insektenbefall

Massiver Befall durch Gemeinen Nagekäfer (Anobium punctatum) an Schwellbalken und Fachwerkständern

Holzkonstruktion H3

Verformung / Abstellung

Deutliche Schiefstellungen und Durchbiegungen — überschreiten materialtypische Toleranzwerte

Mauerwerk M1–M3

Sockelmauerwerk

Dauerfeuchte, vollständiger Fugenverlust, Setzungen — Tragfähigkeit erheblich eingeschränkt

Gefache G1–G3

Ausfachungen

Lehmgefache großflächig zerstört, spätere Ziegel-/Bimssteinausfachungen ohne Verbundwirkung

Anschluss

Sockel / Holzschwelle

Feuchteübertragung direkt in tragende Holzkonstruktion — keine wirksame Horizontalabdichtung mehr

Schadenskartierung
Ansicht Nord-Ost
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Ansicht NO · Schadenskartierung
Schadenskartierung
Ansicht Nord-West
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Ansicht NW · Schadenskartierung
Schadenskartierung
Ansicht Süd-Ost
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Ansicht SO · Schadenskartierung
Schadenskartierung
Ansicht Süd-West
→ img/ackermann-kart-sw.jpg
Ansicht SW · Schadenskartierung
04 Ergebnis

Klare Schlussfolgerung. Keine Kompromisse.

Die Untersuchung zeigt: Die ursprüngliche Tragstruktur ist in wesentlichen Teilen nicht mehr funktionsfähig. Eine sichere Lastabtragung ist nicht mehr gewährleistet. Die Standsicherheit des Gebäudes ist nicht gegeben.

Eine Sanierung würde den nahezu vollständigen Austausch der Holzkonstruktion erfordern und wäre damit keine Sanierung im baulichen oder denkmalfachlichen Sinne mehr. Die verbleibende Originalsubstanz hätte lediglich dokumentarischen Charakter. Der denkmalpflegerische Grundsatz „Erhaltung vor Erneuerung" kann nicht mehr angewendet werden.

Fachliches Ergebnis

Aus fachlicher Sicht ist ausschließlich der Abbruch des bestehenden Bauwerks als verbleibende Option festzustellen.

Diese Feststellung stellt keine planerische Empfehlung dar, sondern ergibt sich aus der objektiven Bewertung des baulichen und statischen Ist-Zustands. Die abschließende rechtliche und fachliche Entscheidung obliegt den zuständigen Behörden.

Das ist keine angenehme Botschaft. Aber es ist die richtige. Ein Auftraggeber, der weiß woran er ist, kann handeln — gegenüber der Denkmalbehörde, gegenüber der Versicherung, gegenüber dem Gericht. Wer das nicht weiß, zahlt für Maßnahmen, die das Gebäude nicht retten können.

Ähnliche Situation?
Erst verstehen, dann entscheiden.

Denkmalgeschütztes Objekt mit unklarem Schadensbild — das Erstgespräch am Bauwerk kostet nichts und schafft Klarheit, bevor Geld in Maßnahmen fließt, die nicht tragen.